Wissen, was drin ist:

Unbedenklichkeitsnachweis

Sicherheit für Betreiber und Kunden

Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat festgelegt, dass jährlich ein Unbedenklichkeitsnachweis bzw. eine Hygieneüberprüfung von Gewerbetreibenden für die Bereiche

  • Piercen
  • Tätowieren
  • Permanent Make-up / Mikroblading

gemäß § 4 Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage (lt. BGBl. II Nr. 262/2008, Fassung vom 02.04.2024) zu erbringen ist.

Sollten Sie einen Unbedenklichkeitsnachweis für Ihr Studio benötigen, fordern Sie gleich ein Angebot an - unsere Experten unterstützen Sie bei der Umsetzung.

Service

Kontakt

Hydrologische Untersuchungsstelle Salzburg GMBH
Schillerstraße 25
5020 Salzburg, Österreich

Telefon: +43 662 433257-0
Fax: +43 662 433257-42
E-Mail: office@hus-salzburg.at

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