Wissen, was drin ist:
Unbedenklichkeitsnachweis

Sicherheit für Betreiber und Kunden
Das Bundesministerium für Arbeit und Wirtschaft hat festgelegt, dass jährlich ein Unbedenklichkeitsnachweis bzw. eine Hygieneüberprüfung von Gewerbetreibenden für die Bereiche
- Piercen
- Tätowieren
- Permanent Make-up / Mikroblading
gemäß § 4 Ausübungsregeln für Fußpflege, Kosmetik und Massage (lt. BGBl. II Nr. 262/2008, Fassung vom 02.04.2024) zu erbringen ist.
Sollten Sie einen Unbedenklichkeitsnachweis für Ihr Studio benötigen, fordern Sie gleich ein Angebot an - unsere Experten unterstützen Sie bei der Umsetzung.
Service
Kontakt
Hydrologische Untersuchungsstelle Salzburg GMBH
Schillerstraße 25
5020 Salzburg, Österreich
Telefon: +43 662 433257-0
Fax: +43 662 433257-42
E-Mail: office@hus-salzburg.at