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Risikobewertung

Risikobewertung - Trinkwasserverordnung

Die Risikobewertung dient der Identifizierung von Gefährdungen und Gefährdungsereignissen und Bewertung von Risiken einer Wasserversorgungsanlage. In enger Zusammenarbeit interner (WVA-eigene Personen) und externer Personen werden in Hinblick auf die erkannten Gefährdungen und ermittelten Risiken geeignete Maßnahmen überlegt, um die Sicherheit der Wasserversorgungsanlage und der hohen Qualität des Trinkwassers bestmöglich zu gewährleisten/sichern.

Durch die Novelle der Trinkwasserverordnung (TWV) vom 20. Februar 2024 wird die Durchführung von Risikobewertungen für Wasserversorgungsanlagen (mehr als 100 m³/Tag oder mehr als 500 versorgte Personen) gesetzlich vorgeschrieben und ist erstmals bis 12. Jänner 2029 vorzulegen.

Ein positiver Nebeneffekt der Risikobewertung ist bereits jetzt die Möglichkeit, eine Reduzierung des Untersuchungsprogramms für sechs Jahre zu erwirken. Auf Basis der Ergebnisse der Risikobewertung kann die Parameterliste verkürzt oder die Probenahmehäufigkeit verringert werden. Die Kosten der bisherigen Risikobewertungen haben sich für unsere Auftraggeber bereits nach wenigen Jahren amortisiert. Wir raten daher in vielen Fällen schon jetzt zur Durchführung.

Unsere Techniker haben bereits große Erfahrung mit der Erstellung von Risikobewertungen.

Der administrative Aufwand steigt, aber unser Expertenteam steht bereit, um Ihnen bei der Erfüllung der neuen Anforderungen unterstützend zur Seite zu stehen.

Service

Kontakt

Hydrologische Untersuchungsstelle Salzburg GMBH
Schillerstraße 25
5020 Salzburg, Österreich

Telefon: +43 662 433257-0
Fax: +43 662 433257-42
E-Mail: office@hus-salzburg.at

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