Trinkwasser oder kein Trinkwasser?
- Ortsbefund und Trinkwasserprobe / Probenahme
- Standardanalysen und Vollanalysen, auch Sonderparameter
- Begutachtung nach §73 LMSVG
- Erstellen von Probenahmeplänen
- Einschulen von Probenehmern
- Überprüfen von Anlagen zur Trinkwasseraufbereitung
- Erstellen von Inspektionsberichten für Wasserversorgungsanlagen
- Soforthilfe in Notfällen
Worauf wird Ihr Trinkwasser eigentlich untersucht? Was ist ein Hausbrunnen oder eine Quelle?
Erfahren Sie viel Wissenswertes, interessante Tipps und Tricks rund um das Thema Trinkwasser in der Broschüre Aktion "Sauberes Trinkwasser: Alles klar?" der Landesregierung Salzburg.
Gutachter nach §73 LMSVG:
Mag. Barbara Nußbaumer
Dipl.-Ing. Franz Seyringer
DDI Gerold Sigl
Ihr Ansprechpartner
Dipl.-Ing. Franz Seyringer |
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Abteilungsleitung Hygiene und Mikrobiologie, Qualitätsmanagment |
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